Nutzung Ihres Komfort-Kamins während des Feinstaubalarms in Stuttgart.
Mit dem Feinstaubalarm appelliert die Stadt Stuttgart gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und dem Regierungspräsidium an die Bevölkerung in Stuttgart und der Region, gegen den Feinstaub vorzugehen. Ein Teil der gemessenen Feinstaub-Emissionen im Stadtgebiet Stuttgart entstehen aus der Nutzung von sogenannten Komfort-Kaminen. Daher verbietet die Verordnung des Landes Baden-Württemberg eine Nutzung von Komfort-Kaminen, während des ausgerufenen Feinstaubalarms, sofern diese eine bereits vorhandene Heizung ergänzen.
Gerade in der kalten Jahreszeit spendet ein Komfort-Kamin wohltuende Wärme. Damit Sie während des Feinstaubalarms nicht darauf verzichten müssen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung ihres Komfort-Kamins beim Amt für Umweltschutz der Stadt Stuttgart beantragen. Vorausgesetzt Ihr Komfort-Kamin erfüllt einen der nachfolgenden Punkte:
- Ihr Komfort-Kamin wurde nach dem 31.12.2014 eingebaut und liegt unter den Grenzwerten der Stufe 2 der Anlage 4 Nummer 1 der 1. Bundes-Immisionsschutzvereinbarung (BImschV).
- Ihr Komfort-Kamin wurde vor dem 31.12.2014 eingebaut und Sie erbringen den Nachweis, dass die obergenannten Grenzwerte eingehalten werden.
- Ihr Komfort-Kamin ist mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Staubminderung (Partikelabscheider) nach dem Stand der Technik, oder mit einem in die Feuerungsanlage integrierten Filtersystem, ausgerüstet.
Untenstehend finden Sie weitere Informationen der Stadt Stuttgart über das Betriebsverbot für Komfort-Kamine und einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung des Betriebsverbots für Komfort-Kamine. Nähere Beschreibungen werden auf der Webseite der Stadt Stuttgart und der allgemeinen Infoseite zum Feinstaubalarm publiziert.
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